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   BSG, 19.10.2007 - B 4 RS 48/07 B   

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BSG, 19.10.2007 - B 4 RS 48/07 B (https://dejure.org/2007,62604)
BSG, Entscheidung vom 19.10.2007 - B 4 RS 48/07 B (https://dejure.org/2007,62604)
BSG, Entscheidung vom 19. Oktober 2007 - B 4 RS 48/07 B (https://dejure.org/2007,62604)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 19.10.2007 - B 4 RS 48/07 B
    Hierzu trägt sie vor, das BSG habe sich in den zitierten Entscheidungen auf sein Urteil vom 9.4.2002 (B 4 RA 41/01 R, SozR 3-8570 § 1 Nr. 6) bezogen; dort wiederum habe es unter Bezugnahme auf eine Abhandlung von Roesler ("Wirtschafts- und Industriepolitik", in: Herbst/Stephan/Winkler , "Die SED - Geschichte, Organisation, Politik", Dietz Verlag, Berlin 1997, S 277, 279 ff) angenommen, Produktionsbetriebe der Industrie und des Bauwesens seien lediglich solche, deren Hauptaufgabe der Massenausstoß standardisierter Produkte gewesen sei.

    19 Die Klägerin hat es schon versäumt aufzuzeigen, ob sich das BSG im Urteil vom 8.6.2004 (aaO; das von der Klägerin zitierte Urteil vom 26.10.2004 enthält nur eine Bezugnahme auf das Urteil vom 8.6.2004) mit seiner Bezugnahme auf die Entscheidung vom 9.4.2002 (aaO) zugleich auf eine Äußerung von Roesler bezogen hat, die dieser in der vom BSG verwandten Weise nicht getan haben will.

    Insoweit hätte sie darauf eingehen müssen, dass das BSG sich im Urteil vom 8.6.2004 (aaO, RdNr 19) für seine Aussage, der Massenausstoß standardisierter Produkte sollte hohe Produktionsgewinne nach den Bedingungen der Planwirtschaft ermöglichen, auf das Urteil vom 9.4.2002 (aaO, S 46 f) bezogen hat.

    20 Darüber hinaus hätte sich die Klägerin nicht auf die pauschale Behauptung, der Autor sei im Urteil vom 9.4.2002 (aaO, S 46 f) unrichtig wiedergegeben worden, beschränken dürfen, sondern hätte ihre Aussage präzisieren, insbesondere den hier maßgeblichen Text im Urteil vom 9.4.2002 mit dem Text in der Abhandlung vergleichen müssen.

    In diesem Fall hätte sie feststellen können, dass das BSG im Urteil vom 9.4.2002 (aaO, S 46 f) wörtlich ausgeführt hat: "Denn die sozialistische Wirtschaft wurde vor allem als Industriewirtschaft verstanden.

    Darüber hinaus hat sie einen solchen Klärungsbedarf auch deshalb nicht aufgezeigt, weil sie nicht deutlich gemacht hat, dass die Verweisung auf das Urteil vom 9.4.2002 (aaO) und damit eine mögliche mittelbare Bezugnahme auf Roesler überhaupt eine Relevanz für die Definition des (volkseigenen) Produktionsbetriebes des Bauwesens im Urteil vom 8.6.2004 (aaO) gehabt haben könnte.

    So hätte sie sich damit auseinandersetzen müssen, dass die Berufung auf Roesler im Urteil vom 9.4.2002 (aaO) nur im Zusammenhang mit der inhaltlichen Bestimmung der industriellen Produktion im damaligen Verständnis der DDR erfolgte, nicht aber soweit die inhaltliche Bedeutung des (volkseigenen) Produktionsbetriebes des Bauwesens zu klären war.

    Insoweit hat sich das BSG im Urteil vom 9.4.2002 (aaO, S 48 f) darauf beschränkt darzulegen, warum auch solche Betriebe der AVItech unterfielen.

    Aus der Beschwerdebegründung ergibt sich nicht, warum die behauptete "Fehlinterpretation" der Ausführung von Roesler im Urteil vom 9.4.2002 (aaO) insoweit eine Relevanz für die Entscheidung vom 8.6.2004 haben und einen weiteren Klärungsbedarf begründen könnte.

  • BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 57/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 19.10.2007 - B 4 RS 48/07 B
    17 Sie trägt selbst vor, ihre Frage lasse sich unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des BSG in den Urteilen vom 8.6.2004 (B 4 RA "37/03 R" , SozR 4-8570 § 1 Nr. 3) und vom 26.10.2004 (B 4 RA 37/04 R) beantworten.
  • BSG, 26.10.2004 - B 4 RA 40/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 19.10.2007 - B 4 RS 48/07 B
    Anknüpfungstatsachen" zur Tatsachenfeststellung bei (BSG Urteil vom 26.10.2004, B 4 RA 40/04 R, SozR 4-8570 § 5 Nr. 5 , Urteil vom 6.5.2004, B 4 RA 52/03 R ).
  • BSG, 31.05.1990 - 10 BKg 4/90

    Verstoß gegen die Sollvorschriften des § 134 S. 2 und § 135 SGG als

    Auszug aus BSG, 19.10.2007 - B 4 RS 48/07 B
    Der Beschwerdeführer muss die im angestrebten (späteren) Revisionsverfahren zu beantwortende Rechtsfrage klar und unmissverständlich bezeichnen und ausführen, dass diese von allgemeiner Bedeutung, klärungsfähig und klärungsbedürftig ist (vgl ua: BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 1).
  • BSG, 06.05.2004 - B 4 RA 52/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 19.10.2007 - B 4 RS 48/07 B
    Anknüpfungstatsachen" zur Tatsachenfeststellung bei (BSG Urteil vom 26.10.2004, B 4 RA 40/04 R, SozR 4-8570 § 5 Nr. 5 , Urteil vom 6.5.2004, B 4 RA 52/03 R ).
  • BSG, 26.10.2004 - B 4 RA 37/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus BSG, 19.10.2007 - B 4 RS 48/07 B
    17 Sie trägt selbst vor, ihre Frage lasse sich unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des BSG in den Urteilen vom 8.6.2004 (B 4 RA "37/03 R" , SozR 4-8570 § 1 Nr. 3) und vom 26.10.2004 (B 4 RA 37/04 R) beantworten.
  • BSG, 28.12.2009 - B 13 RS 67/09 B
    Damit fehlt auch jede Darlegung, inwieweit seine Argumentation über die bisherige Erörterung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinausgeht (vgl dazu auch Beschlüsse des BSG vom 19.10.2007 <B 4 RS 48/07 B - BeckRS 2007-48272> und vom 5.5.2009 <B 13 RS 93/08 B - BeckRS 2009-66364>).
  • BSG, 05.05.2009 - B 13 RS 93/08 B
    Denn der 4. Senat des BSG hat sich bereits in seinem Beschluss vom 19.10.2007 (B 4 RS 48/07 B) mit der dort ebenfalls von den Prozessbevollmächtigten des Klägers vorgelegten Stellungnahme von Roesler vom 16.5.2007 und der auch dort behaupteten Fehlinterpretation der Ausführungen von Roesler durch das Urteil vom 9.4.2002 (aaO) eingehend auseinandergesetzt.
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